Ehebedingte Nachteile Seit der Reform des Unterhaltsrechts 2008 ist es möglich, alle Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt zu begrenzen und/oder zu befristen (§ 1578 b Abs. 2 BGB). Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen also auch für Unterhaltsansprüche wegen der Betreuung minderjähriger Kinder oder wegen zu hohen Alters des Berechtigten. Bei älteren…