Juristischer Tipp vom Fachmann Am 1. März 2013 tritt eine Gesetzesänderung zu § 1578 b BGB in Kraft, die bisher nur wenig Beachtung fand und – wenn doch – in den Medien nicht richtig dargestellt wurde. Nach der bisherigen Fassung von § 1578 b BGB konnten Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt…